Coronaschutzverordnung: Die „0“ kommt
Wir sind weiterhin für Sie da und freuen uns, Sie bei uns begrüßen zu dürfen.
Die neue Coronaschutzverordnung gilt vom 09.Juli 2021 bis zum Ablauf des 05. August 2021.
Im Hotelinnenbereich besteht weiterhin eine Maskenpflicht.
Eine Testpflicht besteht nur dann weiter, wenn bei Reiseantritt eine höhere 7 Tage Inzidenz als 10 am Wohnsitz herrschte.
Hinweis: Geschäftsreisende unterliegen unabhängig von allen Inzidenzstufen keiner Testpflicht.
Unsere Sauna bleibt derzeit noch weiterhin geschlossen.
Unser Frühstücksbuffet bieten wir weiterhin für Sie an.
Für die aktuellen Informationen in NRW : https://www.dehoga-nrw.de/informieren/pressemitteilungen/detail/news/neue-coronaschutzverordnung-gar-nicht-neu/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=c73a9e8182a9e03d2bc8348da1024a23